Was darf der Beirat eigentlich – und was nicht? Rechte, Aufgaben und Grenzen im Überblick
Als Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilität, Kommunikation und Kontrolle innerhalb der Gemeinschaft. Doch gerade weil die Tätigkeit ehrenamtlich ist und oft ohne juristische oder kaufmännische Vorerfahrung ausgeübt wird, herrscht häufig Unsicherheit: Was genau darf man als Beirat eigentlich – und wo liegen die Grenzen?
Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen eine kompakte und praxisnahe Orientierung zur Rolle des Beirats – basierend auf dem neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) seit der Reform von 2020.
📜 Gesetzliche Grundlage: § 29 WEG
Die Beiratsfunktion ist in § 29 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt. Darin heißt es sinngemäß:
„Die Eigentümerversammlung kann einen Beirat bestellen, der den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützt.“
Die Formulierung ist bewusst offen gehalten – der Beirat unterstützt, kontrolliert und vermittelt. Er trifft aber keine eigenen rechtsverbindlichen Entscheidungen.
🧩 Typische Aufgaben des Beirats
Die genaue Ausgestaltung kann von Gemeinschaft zu Gemeinschaft variieren. In der Praxis gehören u. a. folgende Tätigkeiten zum Aufgabenbereich des Beirats:
Aufgabenbereich | Beispiele aus dem Alltag |
---|---|
Unterstützung des Verwalters | Rückfragen zu Angeboten, Vorbereitung von Beschlüssen |
Kontrolle & Rechnungsprüfung | Prüfung der Jahresabrechnung, Einsicht in Belege |
Kommunikation | Rückmeldungen aus der Gemeinschaft aufnehmen, bündeln, weiterleiten |
Vermittlung & Mediation | Klärung kleinerer Konflikte vor Eigentümerversammlung |
Je nach Größe der WEG, Vertrauen in die Verwaltung und individueller Erfahrung kann der Umfang unterschiedlich sein.
⚠️ Wichtige Abgrenzung: Was Beiräte nicht dürfen
So engagiert und verantwortungsbewusst viele Beiräte arbeiten – es gibt klare Grenzen:
❌ Keine Vertretung der WEG nach außen
→ Nur der bestellte Verwalter ist gegenüber Dritten vertretungsberechtigt
❌ Keine eigenständige Beauftragung von Handwerkern oder Dienstleistern
→ Dies ist Aufgabe der Verwaltung – außer es wurde explizit beschlossen
❌ Keine Weisungen an den Verwalter
→ Der Beirat kann unterstützen und beraten, aber keine Entscheidungen durchsetzen
❌ Keine Entscheidungsbefugnis in der Eigentümerversammlung
→ Auch Beiräte haben dort nur eine Stimme wie jeder andere Eigentümer
💬 Kurz gesagt: Der Beirat ist kein Kontrollorgan mit Machtbefugnissen, sondern ein beratendes Gremium im Dienst der Gemeinschaft.
🧠 Wie sieht eine gute Zusammenarbeit aus?
Ein funktionierender Beirat ist ein Gewinn für jede WEG – wenn die Rollen klar sind. Aus unserer Erfahrung haben sich folgende Grundsätze bewährt:
- Regelmäßiger Austausch mit der Verwaltung – z. B. vor Eigentümerversammlungen
- Transparente Kommunikation innerhalb des Beirats
- Sachliche Rückmeldung an Eigentümer, keine persönlichen Wertungen
- Sorgfalt & Neutralität, besonders bei Rechnungsprüfung und Angebotsvergleich
📎 Haftung & Versicherung
Beiräte handeln ehrenamtlich, sind aber grundsätzlich nicht haftungsfrei.
Das bedeutet: Bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen könnte eine persönliche Haftung entstehen.
🛡️ Wichtig: Viele Gemeinschaften (so auch bei uns) haben deshalb eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Beiräte abgeschlossen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie Ihre Verwaltung an.
📩 Fragen oder Bedarf an Unterstützung?
Wenn Sie zu Ihrer konkreten Rolle, zu anstehenden Prüfungen oder zu rechtlichen Abgrenzungen Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre zuständigen Ansprechpartner bei Hahn+Keller. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – klar, verständlich und partnerschaftlich.
📝 Fazit
Der Beirat ist Bindeglied, Vermittler und Unterstützer – nicht Entscheider oder Ausführer. Wer seine Rolle kennt und bewusst ausfüllt, trägt maßgeblich zu einer funktionierenden Eigentümergemeinschaft bei. Und genau dafür möchten wir Sie unterstützen.