Versicherungsschäden in der WEG – was tun, wenn’s tropft?
Ein Wasserfleck an der Decke, eine feuchte Wand oder gar ein Rohrbruch – wenn es in einer Wohnung oder im Gemeinschaftseigentum der WEG „tropft“, ist der Ärger oft groß. Doch wer ist eigentlich zuständig? Und wie geht man am besten vor?
Wir geben einen Überblick, worauf es bei Versicherungsschäden in der WEG ankommt – und was Sie als Beirat oder Eigentümer beachten sollten.
1. Schaden feststellen & dokumentieren
Der erste Schritt ist immer die Dokumentation: Fotos machen, Umfang schriftlich festhalten und – wenn möglich – Zeugen benennen. Der Schaden sollte unverzüglich der Hausverwaltung gemeldet werden.
2. Zuständigkeit prüfen: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Ein zentraler Punkt in der WEG:
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Gemeinschaftseigentum betrifft z. B. Dach, Leitungen im Estrich oder Fassade.
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Sondereigentum betrifft meist Dinge innerhalb der Wohnung (z. B. Armaturen, Bodenbeläge).
Entsprechend ist auch die Gebäudeversicherung der WEG oder die Privathaftpflicht des Eigentümers gefragt.
3. Schaden der Versicherung melden
Die Hausverwaltung übernimmt in der Regel die Schadensmeldung an die Gebäudeversicherung – sofern es sich um einen Fall im Gemeinschaftseigentum handelt.
Bei Schäden im Sondereigentum muss meist der einzelne Eigentümer aktiv werden.
4. Was zahlt die Versicherung – und was nicht?
Typischerweise werden nur reine Sachschäden übernommen – keine Folgekosten oder Mietausfälle. Wichtig: Die Versicherer prüfen oft genau, ob der Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder Versäumnisse verursacht wurde.
5. Rolle des Beirats: Vermitteln & unterstützen
Der Verwaltungsbeirat sollte als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Eigentümern und Versicherung agieren. Eine klare Kommunikation hilft, Missverständnisse und Frust zu vermeiden.
Fazit: Schnell handeln, klar kommunizieren
Versicherungsschäden in der WEG sind ärgerlich – aber mit klaren Zuständigkeiten und guter Kommunikation lassen sich die meisten Fälle sauber regeln. Wichtig ist vor allem: Frühzeitig dokumentieren, richtig melden und die Betroffenen transparent informieren.
💡 Ein Beirat ist oft der „Übersetzer“ zwischen Fachverwaltung und Eigentümerverständnis.