1. Allgemeines
Die Firma Hahn + Keller fördert jeweils 1x im Quartal einen ortsansässigen Verein mit einem Einmalbetrag in Höhe von 750€. Der Gewinner wird unter den drei Vereinen ausgelost, die die meisten Votes haben.
Eine Bewerbung ohne vorherige Absprache mit einem Vertretungsberechtigten des Vereins & ohne Genehmigung durch diesen ist unzulässig.
2. Voraussetzungen
Förderungsfähig sind Vereine mit folgenden Voraussetzungen:
• Sie müssen Ihren Sitz im Umkreis von 15 km einer der Hahn + Keller Filialen haben (Esslingen, Stuttgart, Uhingen, Weinstadt oder Biberach) und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Ortsgruppen überregionaler Vereine, deren Aufgabe oder Zweck gemeinnützig ist, sind ebenfalls für das Voting zugelassen.
• Der Verein bietet Möglichkeiten der kulturellen, musikalischen, sportlichen, gesundheitlichen oder sozialen Betätigung.
• Politische Vereine oder Träger, Körperschaft und Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer Religionsgemeinschaft sind von der Teilnahme ausgeschlossen
• Die Vereine verpflichten sich, dass wir von Ihnen zur Verfügung gestelltes Bild- und Textmaterial, insbesondere die Bewerbung, verwenden und veröffentlichen dürfen. Dies betrifft insbesondere die Darstellung und Berichterstattung der Gewinnübergabe in Form von Bildern und Text.
• Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
3. Förderung
Der ausgeloste Gewinnerverein erhält eine einmalige Förderung in Höhe von 750€.
4. Auslosung
Die Auslosung des Vereins erfolgt durch ein Gremium der Firma Hahn + Keller und bedarf keiner Begründung. Es besteht kein Rechtsanspruch.
5. Schlussbestimmungen
Beginn der Teilnahme ist der 01.01.2016. Die Auslosung findet jeweils am 15. des Folgequartals statt. Vereine, die bereits eine Förderung erhalten haben, sind von der erneuten Teilnahme ausgeschlossen. Das Votum für die Vereine erfolgt so lange wie gewünscht, endet aber spätestens mit Erhalt des Förderbeitrags.
Hahn + Keller behält sich vor, Vereine ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.